Firma

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Betrieb Garten- und Landschaftsbau M. Meier


Unsere Firma besteht aktuell aus 10 Mitarbeiter:innen 

(4 Facharbeiter:in, 5 Galabauhelfer:in und eine Büroangestellte). 

Weiterhin sind einige Hilfskräfte für uns tätig.


Seit dem 1. April 2000 besteht die Firma als Hauptgewerbe mit ihrem 

Standort in Tröndel.  Seit 1992 waren wir im Nebengewerbe tätig.


Unser Betriebshof umfasst 3500 qm Grundfläche, die uns ermöglicht, 

Baumaterialien und Pflanzen nach Bedarf zu lagern, 

sowie Fahrzeuge und Maschinen unterzustellen.


Unsere angebotenen Leistungen können Sie sich gerne in Ausführung genauer ansehen.


Am 5. April '25 feierten wir mit unseren Kund:innen, Geschäftspartnern und  Mitarbeiter:innen unser 25. Firmenjubiläum. Auch Ehemalige feierten mit uns. Vielen Dank für die zahlreichen Geschenke und Spenden. Es war eine wunderschöner Tag, der uns lange in Erinnerung bleiben wird!

Schön, dass Sie uns auf unserer Webseite besuchen!





















Seit April 2000 betreut die Firma GARTENLANDSCHAFTSBAU M. MEIER 

ihre Kunden im Großraum Schleswig-Holstein. 

Mit Sachkenntnissen im Bereich Gartenlandschaftsbau 

bedienen wir ein breites Klientel. 

Unsere Kunden kommen vor allem aus privaten Bereichen, 

aber auch aus dem unternehmerischen oder öffentlichen.


Die Leistungen und unser Betrieb sind in den vergangenen Jahren 

mit Bedacht auf Beständigkeit und Vertrauen kontinuierlich gewachsen.

Auf den folgenden Seiten können Sie stöbern, sich informieren 

und Anregungen erhalten.


Lassen Sie sich inspirieren!

Schön, dass Sie uns auf unserer Webseite besuchen!


Seit April 2000 betreut die Firma GARTENLANDSCHAFTSBAU M. MEIER 

ihre Kunden im Großraum Schleswig-Holstein. 

Mit Sachkenntnissen im Bereich Gartenlandschaftsbau 

bedienen wir ein breites Klientel. 

Unsere Kunden kommen vor allem aus privaten Bereichen, 

aber auch aus dem unternehmerischen oder öffentlichen.


Die Leistungen und unser Betrieb sind in den vergangenen Jahren 

mit Bedacht auf Beständigkeit und Vertrauen kontinuierlich gewachsen.

Auf den folgenden Seiten können Sie stöbern, sich informieren 

und Anregungen erhalten.


Lassen Sie sich inspirieren!

Aktuelle Gartentipps und Infos


Sind ihre Bäume gesund?

Wir empfehlen eine Kontrolle alle 2- 3 Jahre.

Als zertifizierter Baumkontrolleur überprüfe ich den Gesundheitszustand und die Gefährdung Ihrer Bäume.


Die Verkehrssicherheit von Bäumen ist ein zentrales Anliegen für Grundstückseigentümer, Kommunen und alle Verantwortlichen im öffentlichen Raum.


Um potenzielle Gefahren durch Bäume zu minimieren und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sind regelmäßige Baumkontrollen und gegebenenfalls Baumgutachten unerlässlich.


Man unterscheidet zwischen:

- Baumkontrolle: Oberbegriff für alle Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen

- Regelkontrolle: Turnusmäßige, visuelle Inaugenscheinnahme des Baumes vom Boden aus, um dessen Zustand  zu beurteilen

- Zusatzkontrolle: Außerplanmäßige Kontrolle, die beispielsweise nach extremen Witterungsereignissen, Schadenfällen oder erheblichen Veränderungen im Baumumfeld                                                                                                       erforderlich wird


In Deutschland sind Baumeigentümer*innen verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten!


Diese Pflicht leitet sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab, der die Haftung für Schäden regelt, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Demnach muss der Eigentümer dafür sorgen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. 


Bei Vernachlässigung dieser Pflicht kann er für entstandene Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden.


Quelle : https://baum-gut-achten.de


Sind ihre Bäume gesund?

Wir empfehlen eine Kontrolle alle 2- 3 Jahre.

Als zertifizierter Baumkontrolleur überprüfe ich den Gesundheitszustand und die Gefährdung Ihrer Bäume.


Die Verkehrssicherheit von Bäumen ist ein zentrales Anliegen für Grundstückseigentümer, Kommunen und alle Verantwortlichen im öffentlichen Raum.


Um potenzielle Gefahren durch Bäume zu minimieren und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sind regelmäßige Baumkontrollen und gegebenenfalls Baumgutachten unerlässlich.


Man unterscheidet zwischen:


- Baumkontrolle: Oberbegriff für alle Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen

- Regelkontrolle: Turnusmäßige, visuelle Inaugenscheinnahme des Baumes vom Boden aus, um dessen Zustand  zu beurteilen

- Zusatzkontrolle: Außerplanmäßige Kontrolle, die beispielsweise nach extremen Witterungsereignissen, Schadenfällen oder erheblichen                       Veränderungen im Baumumfeld erforderlich wird



In Deutschland sind Baumeigentümer*innen verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten!


Diese Pflicht leitet sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab, der die Haftung für Schäden regelt, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Demnach muss der Eigentümer dafür sorgen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. 


Bei Vernachlässigung dieser Pflicht kann er für entstandene Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden.


Quelle : https://baum-gut-achten.de

Aktuelle Gartentipps und Infos



Die Verkehrssicherheit von Bäumen ist ein zentrales Anliegen für Grundstückseigentümer, Kommunen und alle Verantwortlichen im öffentlichen Raum.


Um potenzielle Gefahren durch Bäume zu minimieren und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sind regelmäßige Baumkontrollen und gegebenenfalls Baumgutachten unerlässlich.



Sind ihre Bäume gesund?

Wir empfehlen eine Kontrolle alle 2- 3 Jahre.

Als zertifizierter Baumkontrolleur überprüfe ich den Gesundheitszustand und die Gefährdung Ihrer Bäume.


Man unterscheidet zwischen:


- Baumkontrolle: Oberbegriff für alle Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen

- Regelkontrolle: Turnusmäßige, visuelle Inaugenscheinnahme des Baumes vom Boden aus, um dessen Zustand  zu beurteilen

- Zusatzkontrolle: Außerplanmäßige Kontrolle, die beispielsweise nach extremen Witterungsereignissen, Schadenfällen oder erheblichen Veränderungen im Baumumfeld erforderlich wird


In Deutschland sind Baumeigentümer*innen verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten!


Diese Pflicht leitet sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab, der die Haftung für Schäden regelt, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Demnach muss der Eigentümer dafür sorgen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. 


Bei Vernachlässigung dieser Pflicht kann er für entstandene Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden.


Quelle : https://baum-gut-achten.de